Sie befinden sich hier: Startseite > Schule > Regeln und Vorschriften > Schulordnung

Schulordnung der Realschule Freudenberg

Wir, die Schüler und Lehrer der Realschule Freudenberg, bemühen uns um ein respektvolles, solidarisches und gewaltfreies Miteinander. Jegliche Formen körperlicher und verbaler Gewalt lehnen wir ab. Dazu zählen wir auch Formen des Mobbing sowie rassistische und sexistische Äußerungen. Das Tragen von Militärkleidung und Gewalt verherrlichenden Symbolen ist an der Realschule Freudenberg verboten, weil es mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule nicht vereinbar ist. Wir tragen angemessene Kleidung, d.h. wir verzichten auf bauchfreie, tief ausgeschnittene Kleidung a. Ä.. Wir schreiten ein, wenn wir Zeugen irgendeiner Form von Gewalt werden. Konflikte, egal welcher Art, sollen vermieden bzw. gewaltfrei gelöst werden. Um dies zu gewährleisten, beachten wir die folgenden Regeln:

1. Aufenthalt

Alle Schüler suchen mit dem 1. Klingelzeichen ihre Klassen- oder Fachräume auf. Während der allgemeinen Unterrichtszeit bleiben die Schüler auf dem Schulgrundstück.

In den großen Pausen steht den Schülern der kleine (für die Klassen 5 – 7) oder große Schulhof zur Verfügung. Bei Regen oder großer Kälte kann zusätzlich das Foyer sowie der untere Flur genutzt werden. Die Entscheidung darüber fällt die Pausenaufsicht.

2. Aufsicht

Die Gebäude- und Außenaufsicht wird von den Lehrern sowie Schülern der Jahrgangsstufe 9 und 10 übernommen. Den Anordnungen dieser Schüler wird genauso Folge geleistet wie denen der Lehrer. Jeweils zwei Schüler beaufsichtigen eine Etage.

Mit der ersten großen Pausen werden die Außentoiletten geöffnet. Die Aufsicht übernehmen Schüler der Klassen 8 bis 10.

3. Feueralarm

Bei Feueralarm während des Unterrichts begeben sich alle Schüler unverzüglich gemeinsam mit den sie gerade unterrichtenden Lehrern mit dem Klassenbuch auf den vorgegebenen Fluchtwegen (siehe Aushang in jedem Klassen- und Fachraum) zum zentralen Sammelplatz auf die Sport-Außenanlage. Bei Feueralarm während der großen Pausen gehen die Schüler selbständig ohne Begleitung von Lehrkräften zum Sammelplatz. Die Klassenlehrer überprüfen die Anwesenheit.

4. Reinigung des Schulgeländes

Müll wird in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt.

Die Schüler aller Klassen beteiligen sich turnusmäßig an der Reinigung der Schulhöfe, der Flure und der Treppenaufgänge. Der Klassenlehrer bestimmt für eine nach Plan festgelegte Woche die Schüler seiner Klasse, die sich jeweils in der ersten und zweiten Pause an der Reinigung beteiligen. Spätestens 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn sind diese Schüler ebenfalls im Unterricht.

5. Rauchen und Alkohol auf dem Schulgelände

Das Schulgesetz verbietet allen Schülern der Sekundarstufe I das Rauchen und das Trinken von Alkohol auf dem Schulgelände sowie bei allen weiteren Schulveranstaltungen.

Verstöße werden entsprechend geahndet.

6. Essen und Trinken während des Unterrichts

Essen und Trinken sind während des Unterrichts nicht erlaubt (ausgenommen während einer mehrstündigen Klassenarbeit, das Einverständnis des unterrichtenden Fachlehrers vorausgesetzt). In den Fachräumen (Informatik, Chemie-, Biologie-, Physik- und Musikraum) ist Essen und Trinken grundsätzlich verboten – ohne Ausnahme. Mitgebrachte Getränke verbleiben in den Taschen und können während der großen Pausen bzw. beim Lehrerwechsel zwischen den übrigen Unterrichtsstunden eingenommen werden.

Das Kauen von Kaugummi ist während der Unterrichtszeit grundsätzlich nicht gestattet.

7. Toilettengänge

Toilettengänge sollten während der Pausen erledigt werden. In der Unterrichtszeit sollten Toilettengänge nur in Einzelfällen notwendig sein. 

8. Walkman, Discman und Handy

Elektronische Geräte (z.B. Handy, Walkman, Discman, MP3-Player und ähnliches), die während der Unterrichtszeit benutzt werden,  werden von der jeweiligen Lehrkraft bei der Schulleitung abgegeben und können nur von den Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgeholt werden.

Bild- und Tonaufnahmen sind grundsätzlich nur mit Zustimmung aller Beteiligten erlaubt.

9. Gefährliche Gegenstände

Alle gefährlichen Gegenstände wie z.B. Messer, Laserpointer, Feuerzeuge, Spraydosen und Feuerwerkskörper haben in der Schule nichts zu suchen. Auch sie werden von der jeweiligen Lehrkraft bei der Schulleitung abgegeben und können nur von den Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgeholt werden.

Im Winter ist das Schneeballwerfen und das Anlegen von Rutschbahnen untersagt.

10. Fahrbare Untersätze

Aus Sicherheitsgründen dürfen alle „fahrbaren Untersätze“ (Inline-Skater, Kickboards u.ä.)  auf dem Schulgelände und im Schulgebäude nicht benutzt werden.

11. Umgang mit Mobiliar

Das Mobiliar wird  pfleglich behandelt, nicht bemalt und nicht mutwillig beschädigt. Die Schüler sind für die Sauberkeit ihrer Sitzplätze (insbesondere unter den Tischen) verantwortlich. Die Stühle werden nach der letzten Stunde von den Schülern selbständig hochgestellt. Für vorsätzlich beschädigtes Mobiliar und andere Schäden im Schulbereich, haften die Schüler und ihre Erziehungsberechtigten in vollem Umfang.

12. Vertretungsunterricht

Alle Schüler informieren sich zum Ende der zweiten großen Pause am Schwarzen Brett über den Vertretungsunterricht des nächsten Tages und bringen an diesem Tag das entsprechende Unterrichtsmaterial mit. 

13. Hausaufgaben

Das Anfertigen der Hausaufgaben gehört zu den Pflichten der Schüler.

Schüler, die ihre Hausaufgaben nicht angefertigt haben, werden verpflichtet, diese in der Schule nachzuarbeiten. Dies gilt auch für Schüler, die sich der Mitarbeit am Unterricht wiederholt verweigern.

14. Verhalten im Unterricht 

Mit dem ersten Gong ist die Pause beendet. Der Unterricht beginnt pünktlich mit dem zweiten Gong. Wartet die Klasse länger als fünf Minuten auf den Lehrer, meldet sich der Klassensprecher  in der Verwaltung.

Alle Schüler halten die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel bereit. Kopfbedeckungen werden vor Unterrichtsbeginn abgenommen. Jacken und Mäntel usw. werden im Flur an die Kleiderhaken gehängt.

15. Arzttermine

Arztbesuche  am  Vormittag  werden  nur  in  begründeten  Fällen  gestattet. Anträge für Beurlaubungen müssen dem Klassenlehrer mindestens einen Tag vorher vorgelegt werden.

16. Unterrichtsversäumnisse

Unterrichtsversäumnisse müssen durch die Erziehungsberechtigten noch am gleichen Tage mitgeteilt werden. Die schriftliche Entschuldigung erfolgt bis zum dritten Tag.

17. Bushaltestelle

 

Alle Fahrschüler warten in Zweierreihen auf den gekennzeichneten Flächen. Wenn der Bus anhält, wird er langsam und geordnet von hinten nach vorne besetzt. Den Anweisungen des Busfahrers und der Busbegleiter ist unbedingt Folge zu leisten..

 

Nicht alles, was nicht explizit verboten ist, ist dadurch erlaubt.

 

zurück zu Regeln und Vorschriften